Über den Verein
Vereinssatzung
Unsere Satzung vom 23.07.1987 mit Änderungen vom 07.02.2020.
§1 · Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Heimatverein Leteln“ e.V. mit Sitz im Ortsteil Leteln der Stadt Minden, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Minden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 · Zweck und Gebiet
Der Verein befasst sich mit Heimatkunde und Heimatpflege und will Überliefertes und Neues sinnvoll vereinen. Er ist gemeinnützig und selbstlos tätig. Arbeitsgebiet ist der Ortsteil Leteln und seine Umgebung.
§3 · Mitgliedschaft
Einzel- und korporative Mitglieder; verdiente Personen können Ehrenmitglieder werden. Eintritt per schriftlicher Beitrittserklärung, Austritt zum Jahresende (bis 1. Dezember).
§4 · Rechte und Pflichten
Teilnahme- und Stimmrecht in Versammlungen; Pflicht zur Unterstützung der Vereinsziele und Beitragszahlung (bis 1. April). Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§5 · Organe
Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung.
§6 · Vorstand
Vorsitzende(r), 1. und 2. Stellvertreter, Schriftführer und Kassierer – gewählt für 3 Jahre. Vorstand i. S. d. § 26 BGB ist der/die Vorsitzende.
§7 · Beirat
Unterstützt den Vorstand; Vorsitzende(r), Schriftführer und bis zu 10 weitere Mitglieder, berufen für 4 Jahre.
§8 · Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich (Jahreshauptversammlung), Einladung 14 Tage vorher. Zuständig u. a. für Berichte, Entlastung, Wahlen, Beiträge, Satzungsänderungen.
§9–§13 · Weiteres
Arbeitsausschüsse, Versammlungsleitung und Beschlussfassung, ehrenamtliche Tätigkeit, Auflösung (Vermögen an die Stadt Minden für gemeinnützige Zwecke) sowie Inkrafttreten.

